Sport- und Kommunikationswissenschafter, seit 1992 im Dienst betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention
Sport- und Kommunikationswissenschafter, seit 1992 im Dienst betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention
In Abgrenzung zur Unterweisung handelt es sich bei Information um ein allgemeines Wissen, das nicht unbedingt ein aktives Handeln zur Folge hat.
ASchG § 12
Beamerunterstützte Schulungen
Webinare
Bezug: ASchG § 64
Bezug: ASchG §§ 60 (2), 68 (3)
Bezug: ASchG §§ 60, 61, 67
Unterweisung zielt auf ein richtiges Verhalten an einem konkreten Arbeitsplatz oder bei einer bestimmten Tätigkeit ab.
ASchG § 14
Information und Unterweisungen ergeben sich aus den Pflichten sowohl der Arbeitgeber:innen (ASchG § 3 (1) als auch der Arbeitnehmer:innen (ASchG § 15).
Arbeitgeber haben ganz allgemein die Verpflichtung, ihre Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitnehmerschutzes zu informieren und zu unterweisen.
Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, den Unterweisungen und Anweisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten.
Muskel ermüden rasch, erholen sich auch recht schnell. Bei den Gelenken sieht das anders aus. Deshalb neigen wir dazu, unsere Muskel auf Kosten der Gelenke zu schonen. Ablenkung und Zeitdruck tun ihr Übriges.
Ziel muss sein, daß Mitarbeiter:innen möglichst beschwerdefrei einmal in Pension gehen können !
Anschauliche Schulungen durch Experten sensibilisieren und motivieren Mitarbeiter:innen zu körpergerechteren Arbeiten.