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Dr. Paul Scheibenpflug

Dr. Paul Scheibenpflug

Gesünder bewegen – gesünder arbeiten

Sport- und Kommunikationswissenschafter, seit 1992 im Dienst betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention

Arbeit
Prävention
Gesundheit
Gesünder bewegen – gesünder arbeiten

Sport- und Kommunikationswissenschafter, seit 1992 im Dienst betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention

Arbeit
Prävention
Gesundheit

Stellungnahme

zum Begutachtungsentwurf der Verordnung betreffend arbeitsmedizinischer Fachassistenten

Zusammenfassung

Qualität der Betreuung

Es braucht nicht nur nachgeordnete, sondern gleichwertigere, interdisziplinäre Teams, in denen nicht nur Arbeitsmediziner:innen die akademisch Reife aufweisen. Von ihnen ist auch eigenständigeres Arbeiten dem aktuellen „Stand der Technik“ entsprechend zu erwarten.

Gesundheitspolitische Aspekte

Präventivdienstliche Leistungen sollten verstärkt von Berufsgruppen übernommen werden, die auf Prävention ausgerichtet sind; ohne therapeutischen „Stallgeruch“.

Table of Contents

Volkswirtschaftliche Aspekte

Medizinisches Fachpersonal wird in der Reparaturmedizin (DGKP’s für Krankenpflege) mehr benötigt und ist dort unersetzbarer.

Fazit

Im Entwurf § 82c (2) werden Fachleute aus Krankheitsberufen als alleinige Fachleute aus Gesundheitsberufen definiert. Jene Fachkräfte, die sich in ihrer Ausbildung von Anfang der Gesundheitsförderung und Prävention verschrieben haben, werden ausgeschlossen. Daher sollten auch jene Expert:innen aus diesen Gesundheitsberufen (insbesondere Sportwissenschafter:innen) die Möglichkeit haben, im Rahmen der beabsichtigten Freigabe von 30 % AM-Einsatzzeit wirksam werden zu können.

Eine diesbezügliche Anpassung der Paragraphen §§ 82a, 82b und 83 neu anzudenken, weiters auch der § 81 Absatz 3, auf den sich § 82 (1) bezieht.

Detaillierte Ausführungen

Beweggrund für die Änderung des Gesetzes ist die „Gewährleistung einer arbeitsmedizinischen Betreuung von Unternehmen trotz Mangel an Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern ohne Einschränkung der Qualität der Betreuung“

Die dahinterliegende Absicht des zur Begutachtung vorliegenden Gesetzesänderungsentwurfes ist es, 30 % der Amed-Zeit möglichst „medizinverwandt“ an AFA zu delegieren, weil wir in Österreich zu wenige Arbeitsmediziner:innen haben (werden) um die Betriebe zu betreuen.

Für die Betriebe würde dies bedeuten einerseits eine geringere medizinische Fachexpertise als ausreichend festzuschreiben, andererseits medizinlastig zu bleiben. „Sonstige geeignete Fachleute“, die nicht medizinverwandt sind, wie „Toxikologen, Ergonomen, Ernährungswissenschafter, Psychologen, Klimatechniker“ (vgl. ASchG §§ 4 (6) und 82a (5)) , … werden damit mehr aus dem Spiel genommen, etwa durch den neuen Passus § 78a (2a). Wenn ein Betrieb aus deren Kompetenzbereich eine Beratung haben will, wird künftig eine fortgebildete Krankenschwester dies im Rahmen der AM-Einsatzzeit tun können, nicht aber ein entsprechender Experte. Dieser kann höchstens im Rahmen der „frei verfügbaren“, de facto aber durch SFK’s, AM’s und bestensfalls Arbeitspsychologen belegten, 25 % Einsatzzeit einberufen werden. Gewöhnlich auf Extrarechnung.

Eine Betreuung von Kleinbetrieben nach der Erstbegehung durch Arbeitsmediziner:innen durch bloße AFA’s – und das alle drei Jahre – wird zu einer effizienten, aber nicht effektiven Betriebsberatung degenerieren.

In seiner präventiven Ausrichtung ist der arbeitsmedizinische Beruf nicht nur ein medizinischer, sondern ein Kommunikationsberuf. Gefragt ist im Arbeitsbereich weniger die therapeutische Kompetenz sondern die analytisch, kommunikative. Es geht darum (noch) arbeitsfähige, gesunde Menschen zu motivieren, weiterhin gesund zu bleiben (obwohl sie noch keine Probleme haben).

Präventive Arbeit erfordert in erster Linie kommunikative Kompetenz, Fachwissen verstehbar und annehmbar Arbeitnehmer:innen näher bringen zu können.[1]  Es braucht daher nicht nur (noch mehr) Therapeut:innen  (die braucht die Reparaturmedizin ohnehin auch (siehe zweites Kapitel) !), sondern auch Expert:innen, die von ihrer Ausbildung her primärpräventiv und gesundheitsförderlich orientiert sind und auch ein  nicht-therapeutisches Image haben.

Mit fortschreitender Digitalisierung wird eines der größten „medizinischen“ Probleme die Reizüberflutung bei gleichzeitiger Bewegungsarmut werden. Im Gegensatz zu den Sportwissenschaften hängen die „medizinverwandten Ausbildungen“ einem Belastungs-Beanspruchungsmodell nach, das vorwiegend die Lösung in einer fortschreitenden Entlastung der Beschäftigten durch Reduktion der Belastungen (und eben nicht der Beanspruchbarkeit) sieht. [2]
[1] Der Übergang vom Betriebsarzt zum Arbeitsmediziner Ende letzten Jahrhunderts war ein Zeichen in die richtige Richtung. Leider ist Bedeutung der kommunikativen Kompetenz erst in den letzten Jahren in (längst noch nicht allen) Ausbildungen zu medizinischen Berufen erfolgt. Ein weiteres Zeichen wäre es, aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz ein Arbeitnehmerpräventionsgesetz zu machen. Das würde darauf hinweisen, daß Arbeitnehmer:innen nicht nur beschützt, sondern auch befähigt/begeistert zur Selbsthilfe werden sollen.
[2] Es ist zu bezweifeln, daß dies auch uneingeschränkt im Sinne der Wirtschaft sein kann.

Ein Loch stopfen, in dem man ein anderes (fehlendes Fachpersonal in der Reparaturmedizin) Loch vergrößert ?

Pflegepersonal, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten besetzen fixe Arbeitsfelder im therapeutischen Bereich, wo sie gebraucht und gesucht werden.[1]

Man sollte nicht ähnliche „Fehler“ wiederholen: Der Gesetzesentwurf würde ihnen eine attraktive Fluchtmöglichkeit aus den – just vom Arbeitnehmerschutz nicht ausreichend unterstützten – Pflegeberufen bieten[2], ähnlich wie sich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern negativ auf die Rekrutierung neuer Arbeitsmediziner:innen ausgewirkt hat, worauf ja die angestrebte Gesetzesänderung reagieren will .

Im Gegensatz dazu verdingen sich eine Vielzahl von Sportwissenschafter:innen als Fitnesstrainer (und stehen damit mit Absolvent:innen von Sportlehrerausbildungen in Konkurrenz).

[1] Gerade jetzt, wo immer mehr überfordertes, weil unterbesetztes Pflegepersonal aus dem Pflegebereich weggehen möchte eröffnet man diesen die zusätzliche Möglichkeit als AFA tätig zu werden ?  

[2] Pflegeeinrichtungen werden oft en passant von Mediziner:innen mit entsprechender Zusatzausbildung betreut, die keine unvoreingenommene Position zum Pflegepersonal, das sie ja entlastet, einnehmen können. 

Warum es Sportwissenschafter:innen in der präventivdienstlichen Arbeit in den Betrieben braucht

Sportwissenschafter:innen sind darin ausgebildet, die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die Mitarbeiter: innen nur zu entlasten, so wie es auch das Motto des EU-Schwerpunktjahrs ist, greift zu kurz. Die Wahrheit liegt in der Mitte. Sportwissenschafter:innen könnten den Kurs korrigieren.  

Sportwissenschafter:innen haben ihre Ausbildung nicht unter dem Paradigma angetreten,  therapeutisch zu arbeiten wollen:

Im Gegensatz zu Physio- und Ergotherapeuten entspringt dem Selbstverständnis von Sportwissenschafter:innen primär dem Wunsch, sondern das Gesundheitsengagement[1] und die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer:innen zu bestärken.

Das ASchG § 4(2) fordert u.a. daß bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren auch besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer sowie die Eignung der Arbeitnehmer im Hinblick auf Konstitution, Körperkräfte, Alter und Qualifikation (§ 6 Abs. 1) zu berücksichtigen ist: Die Sportwissenschaften verfügt über Erfahrung bei der Adaptierung und Durchführung von Fitness-Tests.

Sportwissenschafter:innen fragen sich, was Arbeitnehmer:innen können, während sich ein Großteil des medizinisch-sozialisierten Fachpersonals auf die Frage beschränkt, was diese nicht können.[2] Sie z.B. können Aussagen treffen, welche körperliche Fähigkeiten Arbeitnehmer:innen brauchen, um eine Arbeit gesund durchführen zu können und auf dieser Basis Empfehlungen abgeben, wie diese dies erreichen können.

Aufgrund ihrer akademischen Ausbildung sind sie in der Lage selbsttätig zu arbeiten und sich auf dem „Stand der Technik“ (vgl. ASchG § 2 (8), fortzubilden und die Arbeitgeber:innen optimal zu beraten (vgl. ASchG § 3 (2), und mit anderen Fachkräften im Sinne von ASchG §§ 33 (5), 51 (1) und § 67 (2) zusammen zu arbeiten.

[1] Der bloße Schutz vor Gefahren und Überbelastungen greift zu kurz. Gesundheit lässt sich nur fördern, wenn man auch das Gesundheitsengagement fördert… und dies am besten im nicht-therapeutischen Kontext !

[2] Nur ein kleiner Teil arbeitsmedizinischer Stellungnahmen geht darauf ein, wie Arbeitnehmer:innen ihre Ressourcen stärken können. Auch das STOP-Prinzip der AUVA geht von den Grundsätzen der Gefahrenverhütung aus und reiht dementsprechend personenbezogene Maßnahmen als ultima Ratio ein.

Nicht berücksichtigt beispielsweise im Entwurf ein Äquivalent zu  ASchG § 82 (1).: „In die Präventionszeit der Arbeitsmediziner darf nur die für folgende Tätigkeiten aufgewendete Zeit eingerechnet werden: die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in den Angelegenheiten gemäß § 81 Abs. 3“…

Selbst wenn es unterlassen wird, die Gelegenheit zu ergreifen auch sportwissenschaftliche Kompetenzen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung zu nutzen und einseitiger als zuvor auf therapeutische Kompetenz zu setzen:

Was macht es für einen Sinn Fachkräfte aus der Reparaturmedizin in den Präventivbereich zu locken und Fachleute (damit) auf dem Gebiet der Prävention zu exkludieren (siehe § 82c (2) wo die Fachleute aus Krankheitsberufen als alleinige Fachleute aus Gesundheitsberufen definiert werden)?!

Ich empfehle daher auch in diesem Lichte die ASchG §§ 82a, 82b und 83 neu durchzudenken: Auch Fachkräfte aus Gesundheitsberufen sollten die Möglichkeit haben, im Rahmen der beabsichtigten Freigabe von 30 % AM-Einsatzzeit wirksam werden zu können.

Der Arbeitnehmerschutz ist im Wesentlichen ein defensives Konzept nach zwei Jahren coronabedingter Defensivkultur brauchen Betriebe auch lebensbejahende Konzepte, wie sie Sportwissenschafter:innen anbieten können.[1],[2]

Die betriebliche Gesundheitsförderung bleibt nach wie vor aus dem Arbeitnehmerschutz exkludiert und fristet vergleichsweise ein Schattendasein.  Hinter vorgehaltener Hand erzählen Arbeitsmediziner:innen von umfassend wirksamen Bewegungsangeboten, die weit lieber angenommen werden als der defensiv orientierte Arbeitnehmerschutz.

Das Gesundheitswesen verfügt in Österreich bereits über einen großen Bereich der sekundär- und tertiärpräventiven Beratung. Auch die Österreichische Gesundheitskasse arbeitet trotz Namensänderung daran kranke Menschen zu gesunden und weit weniger daran Gesundheit zu fördern. [3]

 

[1] Ursprünglich dem Citius-Altius-Fortius-Gedanken folgend sind Sportwissenschafter darin ausgebildet Wachstumsbedürfnisse zu befriedigen bzw. zu wecken.

[2] Arbeitspsycholog:innen, respektive im Kontext der Evaluierung psychischer Belastungen verfallen oft darauf Noceboeffekte zu provozieren, in dem sie psychische Belastungen aufzeigen, ohne direkt-aktive Maßnahmen anbieten zu können.

[3] Nur 0,39 % der Aufwendungen der ÖGK gehen in die Gesundheitsförderung (vgl. deren Geschäftsbericht 2020, S.13 ( load (gesundheitskasse.at). Allein in den Untersuchungsteil floss fast doppelt so viel Geld und die neue BGF-Initiative der ÖGK wird wieder Analysetools wie Krankenstandsanalysen und Mitarbeiterbefragungen einen Löwenanteil verschlingen.