Einsatz als Präventivfachkraft im Rahmen der Mindesteinsatzzeit
Rechtliche Grundlage
ASchG § 82a (5):
Zumindest im Ausmaß der restlichen 25 vH der jährlichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation gemäß § 76 Abs. 3 bzw. § 81 Abs. 3 beizuziehende sonstige geeignete Fachleute, wie … Ergonomen …. zu beschäftigen.“
Kontakt: paul@scheibenpflug.at
Mögliche Leistungen in der Einsatzzeit
Mitarbeiterberatungen, Unterweisungen, Arbeitsanalysen, SVP-Schulungen, etc. mit Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Ergonomie.
Komplettieren Sie Ihr Präventionsteam und ziehen Sie mich als Fachmann einfach hinzu
Bewährt hat sich die Vereinbarung eines Stundenkontingents.
Abgerechnet werden vierteljährlich die tatsächlich geleisteten Stunden.
Stundensatz
- bis zu 50 Stunden: € 160.– + USt.
- 50 bis 100 Stunden: € 140.– + USt.
- > 100 Stunden: € 125.– + USt.
